Arzthaftungsrecht

Ärztliche Behandlungsfehler, umgangssprachlich auch gerne mal „Kunstfehler“ genannt, können zivilrechtliche, ordnungsrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen haben. Für den Patienten können Behandlungsfehler zu lebenslangen Beeinträchtigungen führen.

Die Niddaer Anwaltskanzlei Humbroich Hartmann Dr. Zwerenz vertritt sowohl Patienten als auch Ärzte bei rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Patient und behandelndem Arzt, bzw. Klinik.

  • Anspruch und Schadensersatzforderungen bei Behandlungsfehlern
  • Unterstützung bei der Beauftragung von Gutachtern
  • Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens

Unser Anwalt für Arzthaftungsrecht:

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    Hans-Wolfgang Humbroich

    Rechtsanwalt und Notar